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Barrierefreiheit im Internet und Intranet
Menschen mit Behinderungen sollen die neuen Medien - insbesondere das Internet und das Intranet - genauso benutzen können, wie andere auch.
Die Bundesregierung hat im April 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz und im Anschluss daran im Juli 2002 die >> Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) erlassen.
Das Bundesgleichstellungsgesetz und die zugehörige BITV des Bundes richten sich an Bundesbehörden, sodass die Standards und Zeitrahmen der BITV zunächst nur für Bundesbehörden Geltung haben.
In Bayern ist im August 2003 das >> Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - (BayBGG) in Kraft getreten. Die gesetzliche Vorschrift richtet sich an die "Träger öffentlicher Gewalt im Sinne von Art. 9 Abs. 1 BayBGG", worunter die bayerischen staatlichen und kommunalen Behörden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts fallen, die der Aufsicht des Staates oder von Kommunen unterliegen.
- Verordnungen zum BayBGG
Die barrierefreie Version des Internetauftritts der Stadt Ingolstadt finden Sie >> hier.
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Behindertenbeauftragte der Stadt Ingolstadt
Adolf-Kolping-Str. 10
85049 Ingolstadt
Telefon:
0841 305-1205
FAX:
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Raum:
Zimmer 106
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